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AGB

Bärbel Schaeffauer
Werbende Verpackung GmbH

AGB drucken

Parkstr. 9, 9a
73430 Aalen / GERMANY
 
Telefon: +49 73 61 - 56 99-0
Telefax: +49 73 61 - 56 99-30
 
eMail: info@bs-verpackungen.de

 
Geschäftsführer:

Sonia Schaeffauer-Riemath
 
Handelsregister:
Amtsgericht Ulm, HRB 500321
 
USt-IdNr. gem. § 27a UStG:
DE 144633222

Präambel
Die im Folgenden genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden lediglich die rechtliche Grundlage für unsere Dienstleistungen und Arbeiten. Unser Ziel ist es jedoch, Ihnen als Kunden einen umfassenden Service zu bieten. Wir möchten, dass Sie mit allen unseren Leistungen zufrieden sind. Wenn Sie Beanstandungen haben, so teilen Sie uns diese bitte mit, damit wir die Möglichkeit haben, diese Beanstandungen nachträglich zu Ihrer Zufriedenheit zu regeln. Wir sind keine großen Freunde von AGB, darum haben wir uns bemüht, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen kurz und übersichtlich zu halten. In vielen Belangen ließ uns die Gesetzeslage jedoch keine Wahl.

§1 Vertragsschluss
a)
Für alle Verträge und sonstige Rechtsbeziehungen gelten ausschließlich nachstehende Bedingungen. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt und werden somit nicht Vertragsinhalt.
b)
Ein Vertragsabschluß bedarf der schriftlichen Bestätigung.
c)
Mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden, sowie Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung
d)
Bedingungen, die seitens des Käufers auferlegt werden, sind - soweit nicht Bestandteil des Kaufvertrages und schriftlich bestätigt - unverbindlich.
e)
Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie unter Hinweis auf diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen schriftlich bestätigt worden sind.

§2 Angebote, Preise und Berechnung
a)
Die Angebote sind stets freibleibend.
b)
Sollte in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung aus irgendeinem Grund eine Erhöhung oder Ermäßigung der Preise eintreten, so wird der am Tag der Lieferung gültige Preis berechnet.
c)
Bei bedruckter Ausführung sind die Kosten für die erforderlichen Entwürfe, Druckvorlagen und -platten im Preis nicht enthalten. Die Kosten hierfür werden jeweils gesondert zu den Selbstkosten in Rechnung gestellt
 
§3 Lieferung  
a)
Die Lieferung erfolgt schnellstens; eine feste Lieferzeit kann jedoch nicht zugesagt werden.
b)
Lieferungen erfolgen ab Werk, inkl. Verpackungen.
c)
Die Gefahr geht, auch wenn der Verkäufer die Transportkosten ganz oder zum Teil trägt, auf den Käufer über, sobald die Ware das Lieferwerk verlassen hat.
d)
Höhere Gewalt und betriebliche oder außerbetriebliche Störungen jeder Art (Streik, Rohstoffmangel, Versandstörungen etc.) berechtigen den Verkäufer, für die Dauer der Störung übernommene Lieferverpflichtungen aufzuschieben, abzuändern oder aufzuheben.
e)
Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung und sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen.
f)
Teillieferungen sind jederzeit zulässig.
g)
Bei Anfertigungen behält sich der Lieferer eine Mehr- oder Minder-lieferung bis zu 20% der bestellten Menge unter Berechnung der tatsächlichen Liefermenge vor.
h)
Verwendete Druckunterlagen erhält der Käufer erst nach Bezahlung, sofern nicht der Herausgabeanspruch unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. Dies gilt nicht für Offsetdruckplatten.

§4 Zahlungsbedingungen
a)
Zahlungen haben termingerecht, unmittelbar und gebührenfrei zu erfolgen.
b)
Für die Gewährung von Skonto und Zahlungsziel ist der Inhalt der Auftragsbestätigung und Rechnung maßgeblich.
c)
Wird das vereinbarte Zahlungsziel überschritten, so werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugs Schadensverzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
d)
Die Hereingabe von Schecks oder Wechseln bedarf der Zustimmung. In diesem Fall gehen alle Spesen zu Lasten des Käufers. Die Zahlung gilt erst mit der Einlösung als bewirkt.
e)
In Fällen, wo vor oder bei Lieferung Umstände hinsichtlich der wirt-schaftlichen Verhältnisse des Käufers bekannt werden, welche die künftigen Ansprüche nicht hinreichend gesichert oder gar gefährdet erscheinen lassen, kann Vorauszahlung oder Sicherheit verlangt werden. Der Verkäufer ist in diesem Fall ferner berechtigt, ohne Nachfristsetzung und Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
f)
Bei Nichtabnahme der gekauften Ware bzw. bei Vertragsaufhebung ist der Verkäufer berechtigt, anstelle des konkreten Schadens pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% der Brutto-auftragssumme, zzgl. der entstandenen Kosten für Entwürfe, Druckvorlagen und -platten, in Rechnung zu stellen.
g)
Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Beanstandung, Mängelrügen oder Schadenersatzansprüchen jeglicher Art, gegen eine Forderung aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.

§5 Mängelrügen und Gewährleistung
a)
Technisch bedingte, handelsübliche sowie geringfügige Abweichungen in Maß, Gewicht, Stoff und Farbe der Waren sind kein Grund zur Beanstandung.
b)
Für die Haltbarkeit der Farben kann der Verkäufer keine Gewähr übernehmen, selbst wenn diese als licht- und wasserbeständig bezeichnet werden. Ebenfalls kann die Abriebfestigkeit der Farben nicht garantiert werden. Für Folgeschäden aus Farbabrieb haftet der Verkäufer nicht. Farbabweichungen, sowie Farbschwankungen innerhalb der Auflage oder von Auflage zu Auflage, sind vorbehalten. Geringfügige Passerschwankungen sind kein Grund zur Mängelrüge.
c)
Mängelrügen - auch für verborgene Mängel - können nur innerhalb von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware schriftlich bei dem Verkäufer geltend gemacht werden. Sie sind nicht mehr zulässig, wenn dem Verkäufer eine Nachprüfung der beanstandeten Ware nicht mehr möglich ist. Die Geltendmachung von Mängelrügen berechtigt nicht zur Zahlungsverweigerung und befreit den Käufer nicht von der Annahme- und sachgemäßen Lagerungspflicht.
d)
Bei begründeten Mängelrügen hat der Käufer nach Wahl des Verkäufers ein Minderungsrecht oder einen Anspruch auf Ersatz-lieferung. Alle weitergehenden Ansprüche - auch Schadenersatz, entgangener Gewinn sowie sonstige Verzugsfolgen - sind ausgeschlossen.
e)
Schadenersatz für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
f)
Bei der Fertigung von Papier- und Kunststoffbeuteln und ähnlichen Erzeugnissen ist der Anfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 2% der Gesamtmenge nicht zu beanstanden, gleichgültig ob der Mangel in der Verarbeitung oder im Druck liegt.

§6 Eigentumsvorbehalt  
a)
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung sämtlicher Forderungen im Eigentum des Verkäufers.
b)
Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung über die Waren zu verfügen, insbesondere sie zu verarbeiten und zu veräußern.
c)
Der Käufer ist nicht berechtigt, die Waren zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
d)
Zugriffe Dritter auf die dem Verkäufer noch gehörenden Erzeugnisse und Forderungen sind vom Käufer unverzüglich mitzuteilen.
e)
Dabei hat der Käufer die Kosten all der Maßnahmen zu tragen, die dem Verkäufer zur Beseitigung solcher Zugriffe geeignet erscheinen; dies gilt insbesondere für Kosten von Interventionsprozessen.

§7 Entwürfe und Originale  
a)
Entwürfe und Originale sowie Musterarbeiten werden, sofern ein Auftrag im Rahmen des Angebots nicht erfolgt, gesondert berechnet. Die Muster sind Eigentum des Verkäufers und dürfen ohne seine ausdrückliche Genehmigung nicht verwendet werden.
b)
Bei Mustern sind deren Eigenschaften nur dann als zugesichert anzusehen, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

§8 Erfüllungsort und Gerichtsstand  
a)
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertrags-verhältnis bzw. der Geschäftsverbindung mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten, auch für Klagen im Wechsel- und Urkundenprozess, gilt das Amtsgericht Aalen bzw. das Landgericht Ellwangen / Jagst als ausdrücklich vereinbart.
b)
Für Ansprüche, die im Wege des Mahnverfahrens (§§ 668 ff. ZPO) geltend gemacht werden, gilt die Zuständigkeit des Amtsgerichts Aalen als ausdrücklich vereinbart.
c)
Bei Rechtsgeschäften mit ausländischen Geschäftspartnern ist in jedem Fall deutsches Recht anzuwenden.

§9 Gültigkeit dieser Bedingungen
Ein unter Hinweis auf die vorstehenden Bedingungen geschlossener Vertrag bleibt auch bei etwaiger rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte der Bedingungen verbindlich.

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